Geschirrmobil

Miet- und Verleihbedingungen für das Geschirrmobil der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ransbach-BaumbachDas Geschirrmobil ist Eigentum des „Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ransbach-Baumbach“Die Vermietung erfolgt an Vereine und Verbände, Firmen und Institutionen sowie an Privatpersonen. Die Anlässe können geschäftlichen und gewerblichen, sowie privaten und vereinsmäßigen Charakter haben. Reservierungen können nur schriftlich berücksichtigt werden und sollten spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin vorliegen. Bei Terminüberschneidungen ist der Posteingang / Faxeingang für die Zusage maßgebend. Mündliche Absprachen sind NICHT verbindlich.

Anschrift für Reservierungen:
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ransbach-Baumbach
– Abt. Service Geschirrmobil –
c/o Martin Fromme
Im Gebück 6
D – 56235 Ransbach-Baumbach
Mobil: 0171 980 4037
E-Mail: geschirrmobil@feuerwehr-ransbach-baumbach.de

An- und Abtransport des Geschirrmobil sind vom Mieter durchzuführen. Der Mieter hat für ein ausreichend starkes Fahrzeug (Stützlast 75 kg, zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers 1.600 kg) zu sorgen. Der Fahrer muss die Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) oder BE (neu) vorzeigen!

Mit der Service – Abwicklung ist beauftragt:
– Abt. Service Geschirrmobil –
c/o Hans-Jörg Hammes
Börsenweg 18
D – 56235 Ransbach-Baumbach
Mobil: 0151 5162 9665

Die Feuerwache der Stadt Ransbach-Baumbach ist Standort für Abholung und Rückgabe des Geschirrmobil. Die Anfahrt ist ab Mitte Ransbach-Baumbach beschildert.

Für Schäden, die nachweislich durch „nichtfachmännische Selbsthilfe“ auftreten, haftet der Mieter – auch über die hinterlegte Kaution hinaus.