| Miet- und Verleihbedingungen für das Geschirrmobil der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ransbach-Baumbach |
| Das Geschirrmobil ist Eigentum des "Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ransbach-Baumbach" |
| Die Vermietung erfolgt an Vereine und Verbände, Firmen und Institutionen sowie an Privatpersonen. Die Anlässe können geschäftlichen und gewerblichen, sowie privaten und vereinsmäßigen Charakter haben. Reservierungen können nur schriftlich berücksichtigt werden und sollten spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin vorliegen. Bei Terminüberschneidungen ist der Posteingang / Faxeingang für die Zusage maßgebend. Mündliche Absprachen sind NICHT verbindlich. |
| Anschrift für Reservierungen: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ransbach-Baumbach - Abt. Service Geschirrmobil - c/o Martin Fromme Im Gebück 6 D - 56235 Ransbach-Baumbach Mobil: 0171/980 40 37 oder: 0172/478 48 96 E-Mail: geschirrmobil@feuerwehr-ransbach-baumbach.de |
| An- und Abtransport des Geschirrmobil sind vom Mieter durchzuführen. Der Mieter hat für ein ausreichend starkes Fahrzeug (Stützlast 75 kg, zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers 1.600 kg) zu sorgen. Der Fahrer muss die Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) oder BE (neu) vorzeigen! |
| Mit der Service - Abwicklung ist beauftragt: - Abt. Service Geschirrmobil - c/o Hans-Jörg Hammes Börsenweg 18 D - 56235 Ransbach-Baumbach Mobil: 0151/516 296 65 |
| Die Feuerwache der Stadt Ransbach-Baumbach ist Standort für Abholung und Rückgabe des Geschirrmobil. Die Anfahrt ist ab Mitte Ransbach-Baumbach beschildert. |
| Für Schäden, die nachweislich durch "nichtfachmännische Selbsthilfe" auftreten, haftet der Mieter - auch über die hinterlegte Kaution hinaus. |